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Vermieter haften für Wasserqualität

(Foto:Dolde Medien)

(hr) (dm) Die neue Trinkwasserverordnung, die zum 1.Januar 2003 in Kraft tritt, zwingt die Vermieter von Reisemobilen und Wohnwagen zu größerer Sorgfalt im Umgang mit Trinkwasser. Wie die Zeitschrift "Reisemobil International" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Januar-Ausgabe berichtet, drohe den Vermietern bei Verstößen zukünftig die Stilllegung des Fahrzeugs. Um der neuen Trinkwasserverordnung zu genügen, müssten die Fahrzeugvermieter die komplette Trinkwasseranlage bei jedem Mieterwechsel reinigen und desinfizieren. Könne dies der Vermieter nicht nachweisen, hafte er zudem für Erkrankungen der Bordbesatzung, die auf verkeimtes Wasser zurückzuführen sind. Wie die Zeitschrift weiter berichtet, seien die geforderten Maßnahmen von den Fahrzeugvermietern trotz hoher Mietfrequenz in der Hauptsaison auch zu erbringen. Die Zeitschrift fordert gleichfalls private Reisemobil- und Wohnwagenbesitzer - rund 70 Prozent aller Freizeitfahrzeuge sind nicht-gewerblich zugelassen - auf, die Trinkwasseranlage vor Antritt jeder Reise zu reinigen und zu desinfizieren, da die Wasserverkeimung in geschlossenen Tanks vor allem in warmen Ländern schnell gesundheitsschädliche Ausmaße annehmen könne. Während der Reise solle das Bordwasser in möglichst kurzen Abständen komplett ausgetauscht werden.

Infos im Internet:
www.reisemobil-international.de


16.12.02

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